Feuerwerkskörper der Kategorie T1
dürfen das ganze Jahr über an Personen über 18 Jahren abgegeben und von diesen auch verwendet werden. Die Gegenstände dürfen nur für technische Zwecke entsprechend den Gebrauchshinweisen verwendet werden. Der Vertrieb an den Endverbraucher ist nur gegen schriftlichen Auftrag mit Angabe des vorgesehenen Verwendungszweckes erlaubt. Bitte beachten Sie die Hinweise auf dem Gegenstand bzw. der Packung!
In unseren Feuerwerk Onlineshop haben wir alle T1 Artikel gekennzeichnet, sodass Sie sofort sehen können, ob der Artikel unter die Feuerwerk Kategorie T1 fallen.
Nach der Bestellung erhalten Sie von uns die Möglichkeit die T1 Erklärung online abzugeben.
Feuerwerkskörper der Kategorie T1 gehören zum Bühnenfeuerwerk und dürfen nur Zweckgebunden eingesetzt werden. Unsere Lichterbilder in den verschiedenen Varianten fallen alle in diese Feuerwerk Kategorie, genau so wie einige andere Feuerwerkskörper die Sie auf dieser Seite finden können.