Behördliche Genehmigung
Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs.1 besitzt. (§ 21 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz)
Die zuständige Behörde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall von den Verboten des § 21 Abs. 1 … aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen.
Wenn Sie also außerhalb von Silvester Feuerwerkskörper der Kategorie 2 (vormals Klasse II) zünden möchten, müssen Sie vorher eine behördliche Genehmigung einholen.
Beachten Sie unbedingt die in der Genehmigung erteilten Auflagen. So kann unter anderem eingeschränkt werden: Steighöhen oder Lautstärke der Feuerwerkskörper. Aber auch bestimmte Arten von Feuerwerkskörper können vom Kauf oder der Verwendung ausgeschlossen werden. Auflagen zur Brandsicherheit sind möglich und gegebenenfalls müssen Sie auch die Nachbarschaft verständigen.
Den Antrag zur Genehmigung sollten Sie 4 Wochen vor dem Ereignis stellen. In der Regel brauchen die Behörden wesentlich weniger Zeit zur Bearbeitung. Bedenken Sie aber, dass manche Prozesse ihre Zeit benötigen. Besonders in Städten gilt es vieles abzuklären. Zum Beispiel: Laufen zur beantragten Zeit andere Veranstaltungen in der Nähe? Ist die ausgesuchte Fläche groß genügend? Ist der ungehinderte Straßenverkehr möglich? Werden Flugbewegungen gestört?
Welche Behörde die Genehmigung erteilt ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. Meistens ist es das zuständige Ordnungsamt. Es kann aber auch die Polizeibehörde sein, oder eine andere Behördeneinrichtung. Erkunden Sie sich rechtzeitig, damit der Antrag gezielt abgegeben werden kann. Das Internet ist Ihnen bei der Suche sicherlich behilflich. Wir sind es auch, wenn Sie nicht weiter finden. Erkunden Sie sich gleichzeitig über die Höhe der anfallenden Gebühren.
Klicken Sie weiter unten auf das Antragsformular und drucken Sie dieses aus. Es ist zweckmäßig eine kleine Handskizze beizulegen in dem der Abbrennplatz eingezeichnet ist und die ggf. umliegenden Gebäude. Ist es ein Privatgrundstück, müssen Sie sich auch um die Zustimmung des Eigentümers kümmern. Diese Zustimmung ist nicht Bestandteil der Antragsstellung, kann aber den Behördenakt wesentlich beschleunigen.
Wir benötigen von Ihnen eine Kopie der erteilten Genehmigung als e-Mail-Anhang, als Fax oder Briefpost. Die behördliche Genehmigung sollte spätestens 3 Tage vor dem Ereignis bei uns vorliegen.
Vergessen Sie nicht am Tage des Ereignisses die Genehmigung zum Feuerwerk mitzunehmen. Sie ist bei Kontrollen den zur Kontrolle berechtigten Personen vorzulegen.
Sie benötigen auch die Genehmigung wenn Sie die Feuerwerkskörper in einem anderen Land abbrennen möchten. In der Regel beantragen Sie eine Genehmigung zum „Kauf“ und zur „Verwendung“ der Feuerwerkskörper außerhalb der Silvesterzeit. Wollen Sie die Feuerwerkskörper in einem anderen Land zünden, so benötigen Sie eine Genehmigung zum „Kauf von Feuerwerkskörper“. Für die „Verwendung der Feuerwerkskörper“ müssten Sie sich die Sachkenntnisse vor Ort des in frage kommenden Landes einholen.
Nehmen Sie bitte alle Hinweise sehr ernst, aber lassen Sie sich auch nicht abschrecken. Nach unseren Erfahrungen werden die Genehmigungen in aller Regel erteilt. Das gilt insbesondere für Hochzeiten, runde Geburtstage, große Familienfeiern und gesellschaftliche Veranstaltungen.
Für Feuerwerkskörper der Kategorie 2 benötigen Sie eine behördliche Genehmigung
Antrag – Vordruck
Lichterbilder sind Feuerwerksköper der Kategorie T1 Sie benötigen für den Erwerb der Bilder keine behördliche Genehmigung. Mit der Bestellung müssen Sie uns aber eine Erklärung mitsenden, wofür die Bilder verwendet werden. (T1-Erklärung)