Krause & Sohn GmbH |
SERVICE - GENEHMIGUNG |
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Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen in der Zeit vom 1. Januar bis 28. Dezember dem Verbraucher nicht feilgeboten oder überlassen werden, es sei denn, dass er eine Ausnahmegenehmigung nach § 24 Abs.1 besitzt. (§ 21 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz) § 24 (1) Die zuständige Behörde kann im Allgemeinen oder im Einzelfall von den Verboten des § 21 Abs. 1 ... aus begründetem Anlass Ausnahmen zulassen. Diese behördliche Ausnahme-Genehmigung, die nur auf der Basis eines schriftlichen Antrages erteilt wird, gestattet Ihnen also, Feuerwerkskörper der Klasse II nicht nur zu Silvester zu kaufen und zu verwenden. Aber es muss ein hinreichender und begründeter Anlass sein. Hochzeiten und runde Geburtstage werden im allgemeinen als solche angesehen.
Antrags-Formular für Feuerwerke Klasse II aus und reichen Sie es
bei der zuständigen Behörde ein. Beachten Sie bitte, dass der Antrag ca. 4
Wochen vor der Verwendung der Feuerwerkskörper eingereicht werden soll. Ist
die Genehmigung erfolgt, muss uns eine Kopie der Genehmigung per Fax, e-Mail
oder Post zugestellt werden. Erst dann kann die Auslieferung der
Feuerwerkskörper erfolgen. Lichterbilder, bestimmte Wunderkerzen und Eisfontänen, sind Feuerwerkskörper der Klasse T1. Für Bestellungen die nur diese Artikel enthalten, müssen Sie die Formular T1-Klausel für den Erwerb der Lichterbilder u. ä. ausfüllen und der Bestellung beilegen bzw. per Fax oder Mail nachreichen.
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